Sportvereine schließen häufig Verträge mit verschiedenen Partnern ab, um ihre Mitglieder und Teams mit Sportausrüstung zu versorgen. Dabei gibt es zwei häufig verwendete Vertragsarten: den Ausrüstervertrag und den Händlervertrag. Obwohl beide Verträge die Beschaffung von Sportartikeln regeln, unterscheiden sie sich in wichtigen Aspekten, die für Sportvereine relevant sind.
1. Was ist ein Ausrüstervertrag?
Ein Ausrüstervertrag wird zwischen einem Sportverein und einem Hersteller oder Ausrüster geschlossen, der den Verein mit spezifischer Sportausrüstung beliefert. Dabei stellt der Ausrüster sicher, dass die Teams des Vereins mit Trikots, Schuhen, Bällen und anderen benötigten Artikeln ausgestattet werden. Ausrüsterverträge haben in der Regel auch eine werbliche Komponente: Der Verein verpflichtet sich, die Marke des Ausrüsters zu tragen und auf Trikots oder in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Dies bedeutet, dass der Verein oft exklusiv an einen Ausrüster gebunden ist und nur dessen Produkte verwenden darf.
Vorteile eines Ausrüstervertrags:
- Kostenreduktion: Oft werden die Ausrüstungsgegenstände entweder kostenlos oder zu stark reduzierten Preisen zur Verfügung gestellt.
- Markenstärkung: Der Verein profitiert von der Reputation und den Marketingaktivitäten des Ausrüsters.
- Exklusivität: Der Ausrüster erhält im Gegenzug Werbeflächen und hat das exklusive Recht, den Verein mit Ausrüstung zu versorgen.
Nachteile:
- Weniger Flexibilität: Der Verein ist in der Regel verpflichtet, ausschließlich die Produkte des Ausrüsters zu verwenden.
- Wettbewerbseinschränkung: Da der Verein an einen Hersteller gebunden ist, können keine anderen Marken verwendet oder beworben werden.
2. Was ist ein Händlervertrag?
Ein Händlervertrag hingegen wird mit einem Händler oder einer Verkaufsplattform abgeschlossen, der verschiedene Marken und Produkte anbietet. Im Gegensatz zum Ausrüstervertrag gibt es bei einem Händlervertrag keine Exklusivität in Bezug auf eine Marke. Vereine können verschiedene Produkte und Marken auswählen, die für ihre Bedürfnisse am besten geeignet sind. Händlerverträge konzentrieren sich oft auf den Verkauf von Ausrüstung an den Verein, ohne dass die Verpflichtung zur Markenwerbung besteht.
Vorteile eines Händlervertrags:
- Flexibilität: Der Verein kann aus einer Vielzahl von Marken und Produkten wählen.
- Unabhängigkeit: Es gibt keine Verpflichtung, für eine bestimmte Marke zu werben oder exklusiv deren Produkte zu tragen.
- Vielseitigkeit: Händler bieten oft eine größere Auswahl an Sportartikeln für unterschiedliche Disziplinen und Bedürfnisse an.
Nachteile:
- Höhere Kosten: Anders als bei einem Ausrüstervertrag gibt es selten starke Rabatte oder kostenlose Ausrüstung.
- Kein exklusiver Sponsoring-Deal: Der Verein profitiert nicht von einem exklusiven Werbevertrag mit einem großen Sportausrüster.
3. Wofür sollte sich ein Verein entscheiden?
Die Wahl zwischen einem Ausrüster- und einem Händlervertrag hängt stark von den individuellen Bedürfnissen und Zielen eines Vereins ab. Wenn der Verein Wert auf Markenreputation legt und bereit ist, sich an einen Ausrüster zu binden, bietet ein Ausrüstervertrag oft größere finanzielle Vorteile und professionelle Unterstützung. Auf der anderen Seite bietet ein Händlervertrag mehr Flexibilität, insbesondere für Vereine, die unterschiedliche Sportarten abdecken oder nicht an eine einzige Marke gebunden sein wollen.
Fazit:
Der Ausrüstervertrag ist ideal für Vereine, die finanzielle Unterstützung und exklusive Ausrüstungsdeals suchen und bereit sind, eine Partnerschaft mit einem großen Sporthersteller einzugehen. Der Händlervertrag bietet hingegen mehr Freiheit bei der Auswahl von Marken und Produkten, ist aber mit höheren Kosten verbunden. Vereine sollten ihre langfristigen Ziele, den Bedarf an Flexibilität und die Bedeutung von Sponsoring sorgfältig abwägen, bevor sie sich für eine Vertragsform entscheiden.