Um Sponsoren auf der Webseite eines Sportvereins darzustellen, ohne steuerliche Probleme zu bekommen, sollten bestimmte Regeln beachtet werden. Grundsätzlich ist es möglich, Sponsoren auf der Vereins-Website zu präsentieren, aber die Art und Weise, wie dies geschieht, kann steuerliche Auswirkungen haben.
1. Neutrale Nennung des Sponsors:
Der Verein kann die Sponsoren auf seiner Website einfach neutral nennen oder das Logo des Sponsors platzieren, ohne eine aktive Werbemaßnahme durchzuführen.
Diese Art der Darstellung gilt als steuerlich unschädlich, da der Verein lediglich die Unterstützung durch den Sponsor anzeigt, ohne selbst aktiv Werbung für den Sponsor zu betreiben.
2. Vermeidung von werblichen Aussagen:
Es ist wichtig, dass der Verein keine produktbezogenen Werbeaussagen des Sponsors auf der Website platziert. Ein Beispiel wäre die Erwähnung bestimmter Produkte oder Dienstleistungen des Sponsors, da dies als aktive Werbemaßnahme angesehen wird.
Der Hinweis auf den Sponsor sollte ohne spezifische Werbung oder Kaufaufforderungen erfolgen.
3. Verzicht auf Verlinkung:
Wenn das Sponsorenlogo auf der Vereins-Website mit einem Link zur Webseite des Sponsors versehen wird, kann dies als aktive Mitwirkung an einer Werbemaßnahme angesehen werden. In diesem Fall entsteht ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, sollte auf eine direkte Verlinkung des Sponsorenlogos verzichtet werden. Alternativ könnte der Sponsor auf seiner Seite auf den Verein verlinken, ohne dass der Verein dies umgekehrt tut.
4. Platzierung des Logos ohne Hervorhebung:
Das Logo des Sponsors sollte ohne besondere Hervorhebung eingebunden werden. Es sollte keine besondere visuelle Gestaltung oder Platzierung (z. B. auf der Startseite oder besonders auffällig) erhalten, die als gezielte Werbemaßnahme angesehen werden könnte.
5. Verwendung von Dankesformeln:
Eine weitere unproblematische Möglichkeit besteht darin, dem Sponsor öffentlich zu danken, ohne dabei werblich zu werden. Formulierungen wie „Wir danken unserem Sponsor XY für die Unterstützung“ sind steuerlich unbedenklich, solange keine aktiven Werbeaussagen gemacht werden.
6. Regelung im Sponsoringvertrag:
Der Sponsoringvertrag sollte klar festhalten, dass der Verein nicht verpflichtet ist, aktive Werbung für den Sponsor zu machen. Das Sponsoring sollte als Unterstützung des Vereins und nicht als Werbedeal formuliert werden.
Fazit:
Um steuerliche Probleme zu vermeiden, sollte die Präsentation von Sponsoren auf der Vereins-Webseite neutral und ohne direkte Verlinkungen oder aktive Werbung erfolgen. Wichtig ist, dass der Verein nicht als aktiver Werbeträger auftritt, sondern lediglich die Unterstützung der Sponsoren sichtbar macht. Wenn diese Regeln eingehalten werden, bleibt die Darstellung der Sponsoren steuerlich unproblematisch.