Ausschluss oder Suspendierung von gewählten Vorstandsmitgliedern im Verein

Der Ausschluss oder die Suspendierung von gewählten Vorstandsmitgliedern ist ein heikles Thema, das mit großer Sorgfalt behandelt werden muss. Als gewählte Vertreter des Vereins genießen Vorstandsmitglieder eine besondere Vertrauensstellung. Dennoch gibt es Situationen, in denen ein Ausschluss oder eine Suspendierung rechtlich zulässig und notwendig ist. In diesem Beitrag beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen und geben Beispiele für solche Fälle.

Rechtliche Grundlagen für den Ausschluss oder die Suspendierung

Die rechtlichen Grundlagen für den Ausschluss von Vorstandsmitgliedern sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Satzung des Vereins geregelt.

  1. § 27 BGB – Bestellung und Abberufung des Vorstands:
    Laut § 27 Abs. 2 BGB können Vorstandsmitglieder jederzeit durch einen entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung abberufen werden, sofern die Satzung nichts anderes regelt.
  2. Satzungsregelungen:
    In vielen Fällen regelt die Vereinssatzung die genauen Bedingungen für den Ausschluss oder die Suspendierung. Dazu gehören insbesondere:

    • Verfehlungen, die dem Verein schaden
    • Verstöße gegen die Satzung oder Vereinsziele
    • Verlust des Vertrauens der Mitglieder

Mögliche Gründe für den Ausschluss oder die Suspendierung

  1. Schwere Pflichtverletzungen:
    Ein Vorstandsmitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es seine Pflichten grob verletzt. Beispiele:

    • Veruntreuung von Vereinsgeldern
    • Nichtbeachtung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
  2. Vereinswidriges Verhalten:
    Verhalten, das den Ruf des Vereins schädigt, kann ebenfalls ein Ausschlussgrund sein. Beispiel:

    • Öffentliche Beleidigungen von Mitgliedern oder Partnern des Vereins
  3. Interessenkonflikte:
    Ein Vorstandsmitglied, das private Interessen über die des Vereins stellt, kann ausgeschlossen oder suspendiert werden. Beispiel:

    • Abschluss von Verträgen zugunsten eines eigenen Unternehmens
  4. Verstöße gegen die Satzung:
    Wiederholte Missachtung der Satzungsregeln kann ebenfalls zum Ausschluss führen. Beispiel:

    • Eigenmächtige Entscheidungen ohne Rücksprache mit dem Vorstand

Verfahren für den Ausschluss oder die Suspendierung

Der Ausschluss oder die Suspendierung eines Vorstandsmitglieds erfordert ein geregeltes Verfahren, das den Grundsätzen der Fairness und Transparenz entspricht.

  1. Prüfung der Vorwürfe:
    Die Vorwürfe müssen sorgfältig geprüft und dokumentiert werden.
  2. Anhörung des Vorstandsmitglieds:
    Dem betroffenen Mitglied muss die Möglichkeit gegeben werden, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
  3. Beschlussfassung:
    • Der Ausschluss oder die Suspendierung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder des Vorstands, je nach Regelung in der Satzung.
    • Für den Beschluss ist in der Regel eine qualifizierte Mehrheit erforderlich.
  4. Schriftliche Mitteilung:
    Die Entscheidung muss dem betroffenen Vorstandsmitglied schriftlich mit Begründung mitgeteilt werden.

Beispiele aus der Praxis

  1. Veruntreuung von Geldern:
    Ein Schatzmeister eines Sportvereins hat Vereinsgelder für private Zwecke genutzt. Nach Prüfung der Belege beschließt die Mitgliederversammlung seinen sofortigen Ausschluss.
  2. Rufschädigendes Verhalten:
    Ein Vorsitzender äußert sich mehrfach öffentlich diffamierend über Vereinsmitglieder. Nach mehreren Verwarnungen entscheidet der Vorstand über seine Suspendierung.
  3. Missachtung der Satzung:
    Ein Vorstandsmitglied schließt ohne Rücksprache mit dem Vorstand einen Sponsorenvertrag ab, der den Vereinszielen widerspricht. Nach Anhörung wird das Mitglied ausgeschlossen.

Fazit

Der Ausschluss oder die Suspendierung eines gewählten Vorstandsmitglieds ist ein schwerwiegender Schritt, der gut begründet und rechtskonform erfolgen muss. Klare Satzungsregelungen und ein transparentes Verfahren sind entscheidend, um rechtliche Risiken zu vermeiden und die Integrität des Vereins zu wahren.

 

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