Vereine nehmen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens eine wichtige Rolle ein. Doch auch Vereine unterliegen bestimmten steuerlichen Regelungen, darunter die Körperschaftsteuer. Die Körperschaftsteuer wird grundsätzlich auf das Einkommen juristischer Personen erhoben, und das kann auch Vereine betreffen – jedoch nicht in jedem Fall. In diesem Blogbeitrag erfährst du, wann Vereine körperschaftsteuerpflichtig sind und welche Ausnahmen es gibt.
1. Was ist die Körperschaftsteuer?
Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer auf das Einkommen juristischer Personen. Vereine, die als juristische Personen gelten, können davon betroffen sein, wenn sie in steuerpflichtigen Bereichen tätig werden. Sie liegt, ähnlich wie die Einkommensteuer für natürliche Personen, bei 15 % des zu versteuernden Einkommens. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag, was die Gesamtsteuerlast auf 15,825 % ansteigen lässt.
2. Wann sind Vereine von der Körperschaftsteuer betroffen?
Vereine sind nicht grundsätzlich körperschaftsteuerpflichtig. Grundsätzlich gilt: Wenn ein Verein ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt, ist er von der Körperschaftsteuer befreit. Gemeinnützigkeit wird dann anerkannt, wenn der Verein das Gemeinwohl fördert, beispielsweise durch Aktivitäten in den Bereichen Bildung, Sport oder Soziales.
Allerdings gibt es Situationen, in denen ein Verein steuerpflichtige Einkünfte erzielt. In diesen Fällen unterscheidet man drei unterschiedliche Sphären, die für die Körperschaftsteuer relevant sind:
- Ideeller Bereich: Hierunter fallen die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Diese Einkünfte sind steuerfrei, solange der Verein gemeinnützig ist und diese Mittel für den Vereinszweck verwendet.
- Vermögensverwaltung: Hier werden Einkünfte aus Kapitalvermögen, Mieteinnahmen oder Pachteinnahmen erfasst. Auch diese Einkünfte können in der Regel steuerfrei sein, wenn sie dem gemeinnützigen Zweck des Vereins zugutekommen.
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Dieser Bereich umfasst alle Tätigkeiten, die über die ideellen Zwecke hinausgehen und einem wirtschaftlichen Gewinnstreben unterliegen. Hierunter fallen beispielsweise das Betreiben eines Vereinslokals, der Verkauf von Fanartikeln oder das Veranstalten von großen Events. Erwirtschaftet der Verein hiermit Einkünfte über der Freigrenze von 45.000 Euro (Stand 2023), wird er körperschaftsteuerpflichtig.
3. Unterschied zwischen steuerpflichtigem und steuerbegünstigtem Verein
Ein steuerbegünstigter Verein ist ein Verein, der ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Diese Vereine können in vielen Fällen von der Körperschaftsteuer befreit sein. Ein steuerpflichtiger Verein hingegen generiert Einkünfte, die nicht ausschließlich für den gemeinnützigen Vereinszweck verwendet werden. Diese müssen dann wie ein gewerbliches Unternehmen versteuert werden.
4. Körperschaftsteuer und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Wenn ein Verein wirtschaftliche Tätigkeiten ausführt, die nicht dem eigentlichen Vereinszweck dienen, wie der Betrieb einer Vereinsgaststätte, Sponsoring oder der Verkauf von Vereinsartikeln, dann entsteht ein sogenannter wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Dieser Teil des Vereins unterliegt der Körperschaftsteuer, sofern die Einnahmen über der oben genannten Freigrenze liegen.
Es ist wichtig, den ideellen Bereich und den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb klar zu trennen, um keine steuerlichen Nachteile zu riskieren. Die Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb müssen gesondert erfasst und versteuert werden.
5. Wie berechnet sich die Körperschaftsteuer für Vereine?
Die Körperschaftsteuer berechnet sich auf Basis des zu versteuernden Einkommens. Hierbei werden sämtliche steuerpflichtigen Einnahmen eines Vereins berücksichtigt, die nicht dem gemeinnützigen Zweck dienen, abzüglich bestimmter Ausgaben. Die Steuerlast beträgt 15 % plus Solidaritätszuschlag, was zu einer Gesamtsteuerlast von 15,825 % führt.
Fazit:
Körperschaftsteuer für Vereine ist ein komplexes Thema, das je nach Art der Vereinsaktivitäten unterschiedlich ausfallen kann. Gemeinnützige Vereine, die ausschließlich ideelle Zwecke verfolgen, sind grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit. Sobald jedoch wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeführt werden, die über die reine Vereinsarbeit hinausgehen, kann die Körperschaftsteuerpflicht greifen. Eine klare Trennung der Vereinsaktivitäten und eine sorgfältige Buchführung sind essenziell, um steuerliche Probleme zu vermeiden.