Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit von Vereinen, da sie sicherstellen müssen, dass personenbezogene Daten von Mitgliedern, Mitarbeitern und Sponsoren sicher verarbeitet werden. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Vereine im Rahmen der DSGVO beachten müssen:
Erhebung und Verarbeitung von Daten
Vereine dürfen nur die Daten erheben, die für den Zweck ihrer Tätigkeit notwendig sind, z. B. zur Mitgliederverwaltung, für Beitragszahlungen oder für die Organisation von Veranstaltungen. Daten, die darüber hinausgehen, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen erhoben werden.
Einwilligung
Die Einwilligung zur Datenverarbeitung muss von den betroffenen Personen klar und freiwillig erteilt werden. Bei der Anmeldung im Verein oder zu Veranstaltungen muss explizit darauf hingewiesen werden, welche Daten wofür verwendet werden und wie lange sie gespeichert bleiben.
Transparenz
Mitglieder müssen umfassend darüber informiert werden, welche Daten gesammelt werden, wie diese genutzt werden und welche Rechte sie in Bezug auf ihre Daten haben. Diese Informationen sollten in einer Datenschutzerklärung auf der Vereinswebseite und in Mitgliedsdokumenten zugänglich sein.
Rechte der Betroffenen
Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Vereine müssen sicherstellen, dass diese Anfragen zeitnah und vollständig bearbeitet werden.
Datensicherheit
Vereine sind verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Das bedeutet, dass Zugänge zu Mitgliederdaten geschützt sein müssen, sowohl physisch (Akten) als auch digital (Passwortschutz, verschlüsselte Kommunikation).
Verantwortlicher im Verein
Es sollte ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, wenn der Verein regelmäßig mit vielen personenbezogenen Daten arbeitet. Kleinere Vereine können in der Regel auf die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten verzichten, müssen aber dennoch die DSGVO-Vorschriften einhalten.
Datenweitergabe an Dritte
Falls ein Verein personenbezogene Daten an Dritte weitergibt (z. B. an Dienstleister für Mitgliederverwaltungssoftware), muss sichergestellt werden, dass diese Drittanbieter ebenfalls DSGVO-konform arbeiten. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist in solchen Fällen notwendig.
Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen
Sollte es zu einem Datenleck oder einer unbefugten Weitergabe von personenbezogenen Daten kommen, muss der Verein dies unverzüglich der Datenschutzbehörde melden und betroffene Personen informieren.
Speicherfristen
Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Zweck notwendig sind. Sobald jemand aus dem Verein austritt oder der Zweck entfällt, müssen die Daten gelöscht oder gesperrt werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen greifen.
Fotografien und Medien
Wenn Fotos oder Videos von Vereinsmitgliedern (z. B. bei Veranstaltungen) auf der Webseite oder in sozialen Medien veröffentlicht werden, ist eine Einwilligung der abgebildeten Personen erforderlich. Auch hier muss der Verein genau informieren, wofür die Bilder verwendet werden.
Fazit:
Die DSGVO erfordert von Vereinen einen verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit personenbezogenen Daten. Eine klare Kommunikation mit den Mitgliedern, Einwilligungen zur Datenverarbeitung und ein sicherer Umgang mit Daten sind entscheidend, um den Vorschriften gerecht zu werden und Bußgelder zu vermeiden.